Hinweis *): Die vom Vertriebsbüro ctw-wilhelm zur Verfügung gestellten Pressemitteilungen des BGH zur Betriebskostenabrechnung dienen Ihnen zur Unterstützung bei Ihrer jährlich zu erstellenden Heizkostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung. Eine Rechtsberatung ersetzen diese jedoch nicht.

 

2012

 

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(*) Für eine rechtsverbindliche Beratung bitten wir Sie sich direkt an Herrn Peter Hartherz - Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Pachtrecht – tätig für die Kanzlei Sauer Wolff Martin zu wenden.

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